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Zweiter Teil.
Drittes Buch
Die subjektive Logik

Die Lehre vom Begriff

Vorbericht

Vom Begriff im allgemeinen
Einteilung

Erster Abschnitt: Die Subjektivität
Erstes Kapitel: Der Begriff
A. Der allgemeine Begriff
B. Der besondere Begriff
C. Das Einzelne

Zweites Kapitel: Das Urteil
A. Das Urteil des Daseins
a. Das positive Urteil
b. Das negative Urteil
c. Das unendliche Urteil
B. Das Urteil der Reflexion
a. Das singuläre Urteil
b. Das partikuläre Urteil
c. Das universelle Urteil
C. Das Urteil der Notwendigkeit
a. Das kategorische Urteil
b. Das hypothetische Urteil
c. Das disjunktive Urteil
D. Das Urteil des Begriffs
a. Das assertorische Urteil
b. Das problematische Urteil
c. Das apodiktische Urteil

Drittes Kapitel: Der Schluß
A. Der Schluß des Daseins
a. Die erste Figur des Schlusses
b. Die zweite Figur: B - E - A
c. Die dritte Figur: E - A - B
d. Die vierte Figur: A - A - A, oder der mathematische Schluß
B. Der Schluß der Reflexion
a. Der Schluß der Allheit
b. Der Schluß der Induktion
c. Der Schluß der Analogie
C. Der Schluß der Notwendigkeit
a. Der kategorische Schluß
b. Der hypothetische Schluß
c. Der disjunktive Schluß

Zweiter Abschnitt: Die Objektivität
Erstes Kapitel: Der Mechanismus
A. Das mechanische Objekt
B. Der mechanische Prozeß
a. Der formale mechanische Prozeß
b. Der reale mechanische Prozeß
c. Das Produkt des mechanischen Prozesses
C. Der absolute Mechanismus
a. Das Zentrum

b. Das Gesetz
c. Übergang des Mechanismus

Zweites Kapitel: Der Chemismus
A. Das chemische Objekt
B. Der chemische Prozeß
C. Übergang des Chemismus

Drittes Kapitel: Teleologie
A. Der subjektive Zweck
B. Das Mittel
C. Der ausgeführte Zweck

Dritter Abschnitt: Die Idee
Erstes Kapitel: Das Leben
A. Das lebendige Individuum
B. Der Lebensprozeß
C. Die Gattung
Zweites Kapitel: Die Idee des Erkennens
A. Die Idee des Wahren
a. Das analytische Erkennen
b. Das synthetische Erkennen
1. Die Definition
2. Die Einteilung
3. Der Lehrsatz
B. Die Idee des Guten
Drittes Kapitel: Die absolute Idee

 

Erstes Buch.
Die Lehre vom Sein

Womit muß der Anfang der Wissenschaft gemacht werden?

Zweites Buch.
Die Lehre vom Wesen
Die Wahrheit des Seins ist
das Wesen.

Drittes Buch.
Die Lehre vom Begriff

 

Hegel
- Quellen und Volltexte

Phil-Splitter
HEGEL - QUELLTEXTE

Manfred Herok  2013

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G.W.F. Hegel
Die Wissenschaft der Logik
Zweiter Teil. Die subjektive Logik
Drittes Buch. Die Lehre vom Begriff

Übersicht

Zweites Kapitel: Das Urteil

Das Urteil ist die am Begriffe selbst gesetzte Bestimmtheit desselben. Die Begriffsbestimmungen oder - was, wie sich gezeigt hat, dasselbe ist - die bestimmten Begriffe sind schon für sich betrachtet worden; aber diese Betrachtung war mehr eine subjektive Reflexion oder subjektive Abstraktion. Der Begriff ist aber selbst dieses Abstrahieren; das Gegeneinanderstellen seiner Bestimmungen ist sein eigenes Bestimmen. Das Urteil ist dies Setzen der bestimmten Begriffe durch den Begriff selbst.

Das Urteilen ist insofern eine andere Funktion als das Begreifen oder vielmehr die andere Funktion des Begriffes, als es das Bestimmen des Begriffes durch sich selbst ist, und der weitere Fortgang des Urteils in die Verschiedenheit der Urteile ist diese Fortbestimmung des Begriffes. Was es für bestimmte Begriffe gibt und wie sich diese Bestimmungen desselben notwendig ergeben, dies hat sich im Urteil zu zeigen.

Das Urteil kann daher die nächste Realisierung des Begriffs genannt werden, insofern die Realität das Treten ins Dasein als bestimmtes Sein überhaupt bezeichnet. Näher hat sich die Natur dieser Realisierung so ergeben, daß fürs erste die Momente des Begriffs durch seine Reflexion-in-sich oder seine Einzelheit selbständige Totalitäten sind, fürs andere aber die Einheit des Begriffes als deren Beziehung ist. Die in sich reflektierten Bestimmungen sind bestimmte Totalitäten, ebenso wesentlich in gleichgültigem beziehungslosen Bestehen als durch die gegenseitige Vermittlung miteinander. Das Bestimmen selbst ist nur die Totalität, indem es diese Totalitäten und deren Beziehung enthält. Diese Totalität ist das Urteil.
- Es enthält erstlich also die beiden Selbständigen, welche Subjekt und Prädikat heißen. Was jedes ist, kann eigentlich noch nicht gesagt werden; sie sind noch unbestimmt, denn erst durch das Urteil sollen sie bestimmt werden. Indem es der Begriff als bestimmter ist, so ist nur der allgemeine Unterschied gegeneinander vorhanden, daß das Urteil den bestimmten Begriff gegen den noch unbestimmten enthält. Das Subjekt kann also zunächst gegen das Prädikat als das Einzelne gegen das Allgemeine oder auch als das Besondere gegen das Allgemeine oder als das Einzelne gegen das Besondere genommen werden, insofern sie nur überhaupt als das Bestimmtere und das Allgemeinere einander gegenüberstehen.

Es ist daher passend und Bedürfnis, für die Urteilsbestimmungen diese Namen, Subjekt und Prädikat, zu haben; als Namen sind sie etwas Unbestimmtes, das erst noch seine Bestimmung erhalten soll; und mehr als Namen sind sie daher nicht. Begriffsbestimmungen selbst könnten für die zwei Seiten des Urteils teils aus diesem Grunde nicht gebraucht werden, teils aber noch mehr darum nicht,
weil die Natur der Begriffsbestimmung sich hervortut, nicht ein Abstraktes und Festes zu sein, sondern ihre entgegengesetzte in sich zu haben und an sich zu setzen; indem die Seiten des Urteils selbst Begriffe, also die Totalität seiner Bestimmungen sind, so müssen sie dieselben alle durchlaufen und an sich zeigen, es sei in abstrakter oder konkreter Form. Um nun doch bei dieser Veränderung ihrer Bestimmung die Seiten des Urteils auf eine allgemeine Weise festzuhalten, sind Namen am dienlichsten, die sich darin gleichbleiben.
- Der Name aber steht der Sache oder dem Begriffe gegenüber; diese Unterscheidung kommt an dem Urteile als solchem selbst vor; indem das Subjekt überhaupt das Bestimmte und daher mehr das unmittelbar Seiende, das Prädikat aber das Allgemeine, das Wesen oder den Begriff ausdrückt, so ist das Subjekt als solches zunächst nur eine Art von Name; denn was es ist, drückt erst das Prädikat aus, welches das Sein im Sinne des Begriffs enthält. Was ist dies, oder was ist dies für eine Pflanze usf.? - unter dem Sein, nach welchem gefragt wird, wird oft bloß der Name verstanden, und wenn man denselben erfahren, ist man befriedigt und weiß nun, was die Sache ist. Dies ist das Sein im Sinne des Subjekts. Aber der Begriff oder wenigstens das Wesen und das Allgemeine überhaupt gibt erst das Prädikat, und nach diesem wird im Sinne des Urteils gefragt.
- Gott, Geist, Natur, oder was es sei, ist daher als das Subjekt eines Urteils nur erst der Name; was ein solches Subjekt ist, dem Begriffe nach, ist erst im Prädikate vorhanden. Wenn gesucht wird, was solchem Subjekte für ein Prädikat zukomme, so müßte für die Beurteilung schon ein Begriff zugrunde liegen; aber diesen spricht erst das Prädikat selbst aus. Es ist deswegen eigentlich die bloße Vorstellung, welche die vorausgesetzte Bedeutung des Subjekts ausmacht und die zu einer Namenerklärung führt, wobei es zufällig und ein historisches Faktum ist, was unter einem Namen verstanden werde oder nicht. So viele Streitigkeiten, ob einem gewissen Subjekte ein Prädikat zukomme oder nicht, sind darum nichts mehr als Wortstreitigkeiten, weil sie von jener Form ausgehen; das Zugrundeliegende (subjectum, υ?̔?πpο?ϰ?εeί?μεeν?ο?ν?) ist noch nichts weiter als der Name.

Es ist nun näher zu betrachten, wie zweitens die Beziehung des Subjekts und Prädikats im Urteile und wie sie selbst eben dadurch zunächst bestimmt sind. Das Urteil hat zu seinen Seiten überhaupt Totalitäten, welche zunächst als wesentlich selbständig sind.
Die Einheit des Begriffes ist daher nur erst eine Beziehung von Selbständigen; noch nicht die konkrete, aus dieser Realität in sich zurückgekehrte, erfüllte Einheit, sondern außer der sie als nicht in ihr aufgehobene Extreme bestehen.
- Es kann nun die Betrachtung des Urteils von der ursprünglichen Einheit des Begriffes oder von der Selbständigkeit der Extreme ausgehen. Das Urteil ist die Diremtion des Begriffs durch sich selbst; diese Einheit ist daher der Grund, von welchem aus es nach seiner wahrhaften Objektivität betrachtet wird. Es ist insofern die ursprüngliche Teilung des ursprünglich Einen; das Wort Urteil bezieht sich hiermit auf das, was es an und für sich ist. Daß aber der Begriff im Urteil als Erscheinung ist, indem seine Momente darin Selbständigkeit erlangt haben, - an diese Seite der Äußerlichkeit hält sich mehr die Vorstellung.

Nach dieser subjektiven Betrachtung werden daher Subjekt und Prädikat jedes als außer dem anderen für sich fertig betrachtet:
das Subjekt als ein Gegenstand, der auch wäre, wenn er dieses Prädikat nicht hätte; das Prädikat als eine allgemeine Bestimmung, die auch wäre, wenn sie diesem Subjekte nicht zukäme. Mit dem Urteilen ist hernach die Reflexion verbunden, ob dieses oder jenes Prädikat, das im Kopfe ist, dem Gegenstande, der draußen für sich ist, beigelegt werden könne und solle; das Urteilen selbst besteht darin, daß erst durch dasselbe ein Prädikat mit dem Subjekte verbunden wird, so daß, wenn diese Verbindung nicht stattfände, Subjekt und Prädikat jedes für sich doch bliebe, was es ist, jenes ein existierender Gegenstand, dieses eine Vorstellung im Kopfe.
- Das Prädikat, welches dem Subjekte beigelegt wird, soll ihm aber auch zukommen, d. h. an und für sich identisch mit demselben sein. Durch diese Bedeutung des Beilegens wird der subjektive Sinn des Urteilens und das gleichgültige äußerliche Bestehen des Subjekts und Prädikats wieder aufgehoben: diese Handlung ist gut; die Kopula zeigt an, daß das Prädikat zum Sein des Subjekts gehört und nicht bloß äußerlich damit verbunden wird. Im grammatischen Sinne hat jenes subjektive Verhältnis, in welchem von der gleichgültigen Äußerlichkeit des Subjekts und Prädikats ausgegangen wird, sein vollständiges Gelten; denn es sind Worte, die hier äußerlich verbunden werden. - Bei dieser Gelegenheit kann auch angeführt werden, daß ein Satz zwar im grammatischen Sinne ein Subjekt und Prädikat hat, aber darum noch kein Urteil ist. Zu letzterem gehört, daß das Prädikat sich zum Subjekt nach dem Verhältnis von Begriffsbestimmungen, also als ein Allgemeines zu einem Besonderen oder Einzelnen verhalte. Drückt das, was vom einzelnen Subjekte gesagt wird, selbst nur etwas Einzelnes aus, so ist dies ein bloßer Satz. Z. B. "Aristoteles ist im 73. Jahre seines Alters, in dem 4. Jahr der 115. Olympiade gestorben" ist ein bloßer Satz, kein Urteil. Es wäre von letzterem nur dann etwas darin, wenn einer der Umstände, die Zeit des Todes oder das Alter jenes Philosophen in Zweifel gestellt gewesen, aus irgendeinem Grunde aber die angegebenen Zahlen behauptet würden. Denn in diesem Falle würden dieselben als etwas Allgemeines, auch ohne jenen bestimmten Inhalt des Todes des Aristoteles bestehende, mit anderem erfüllte oder auch leere Zeit genommen. So ist die Nachricht "mein Freund N. ist gestorben" ein Satz und wäre nur dann ein Urteil, wenn die Frage wäre, ob er wirklich tot oder nur scheintot wäre.

Wenn das Urteil gewöhnlich so erklärt wird, daß es die Verbindung zweier Begriffe sei, so kann man für die äußerliche Kopula wohl den unbestimmten Ausdruck Verbindung gelten lassen, ferner daß die Verbundenen wenigstens Begriffe sein sollen. Sonst aber ist diese Erklärung wohl höchst oberflächlich; nicht nur daß z. B. im disjunktiven Urteile mehr als zwei sogenannte Begriffe verbunden sind, sondern daß vielmehr die Erklärung viel besser ist als die Sache; denn es sind überhaupt keine Begriffe, die gemeint sind, kaum Begriffs-, eigentlich nur Vorstellungsbestimmungen; beim Begriffe überhaupt und beim bestimmten Begriff ist bemerkt worden, daß das, was man so zu benennen pflegt, keineswegs den Namen von Begriffen verdient; wo sollten nun beim Urteile Begriffe herkommen?
- Vornehmlich ist in jener Erklärung das Wesentliche des Urteils, nämlich der Unterschied seiner Bestimmungen übergangen; noch weniger das Verhältnis des Urteils zum Begriffe berücksichtigt.

Was die weitere Bestimmung des Subjekts und Prädikats betrifft, so ist erinnert worden, daß sie im Urteil eigentlich erst ihre Bestimmung zu erhalten haben. Insofern dasselbe aber die gesetzte Bestimmtheit des Begriffs ist, so hat sie die angegebenen Unterschiede unmittelbar und abstrakt, als Einzelheit und Allgemeinheit.
- Insofern es aber überhaupt das Dasein oder das Anderssein des Begriffs [ist], welcher sich noch nicht zu der Einheit, wodurch er als Begriff ist, wieder hergestellt hat, so tritt auch die Bestimmtheit hervor, welche begrifflos ist, der Gegensatz des Seins und der Reflexion oder des Ansichseins. Indem aber der Begriff den wesentlichen Grund des Urteils ausmacht, so sind jene Bestimmungen wenigstens so gleichgültig, daß, indem jede, die eine dem Subjekte, die andere dem Prädikate zukommt, dies Verhältnis umgekehrt ebensosehr statthat. Das Subjekt als das Einzelne erscheint zunächst als das Seiende oder Fürsichseiende nach der bestimmten Bestimmtheit des Einzelnen, als ein wirklicher Gegenstand, wenn er auch nur Gegenstand in der Vorstellung ist - wie z. B. die Tapferkeit, das Recht, Übereinstimmung usf. -, über welchen geurteilt wird; das Prädikat dagegen als das Allgemeine erscheint als diese Reflexion über ihn oder auch vielmehr als dessen Reflexion in sich selbst, welche über jene Unmittelbarkeit hinausgeht und die Bestimmtheiten als bloß seiende aufhebt, - als sein Ansichsein. Insofern wird vom Einzelnen als dem Ersten, Unmittelbaren ausgegangen und dasselbe durch das Urteil in die Allgemeinheit erhoben, so wie umgekehrt das nur an sich seiende Allgemeine im Einzelnen ins Dasein heruntersteigt oder ein Fürsichseiendes wird.

Diese Bedeutung des Urteils ist als der objektive Sinn desselben und zugleich als die wahre der früheren Formen des Übergangs zu nehmen. Das Seiende wird und verändert sich, das Endliche geht im Unendlichen unter; das Existierende geht aus seinem Grunde hervor in die Erscheinung und geht zugrunde; die Akzidenz manifestiert den Reichtum der Substanz sowie deren Macht; im Sein ist Übergang in Anderes, im Wesen Scheinen an einem Anderen, wodurch die notwendige Beziehung sich offenbart.
Dies Übergehen und Scheinen ist nun in das ursprüngliche Teilen des Begriffes übergegangen, welcher, indem er das Einzelne in das Ansichsein seiner Allgemeinheit zurückführt, ebensosehr das Allgemeine als Wirkliches bestimmt. Dies beides ist ein und dasselbe, daß die Einzelheit in ihre Reflexion-in-sich und das Allgemeine als Bestimmtes gesetzt wird.

Zu dieser objektiven Bedeutung gehört nun aber ebensowohl, daß die angegebenen Unterschiede, indem sie in der Bestimmtheit des Begriffes wieder hervortreten, zugleich nur als Erscheinende gesetzt seien, d. h. daß sie nichts Fixes sind, sondern der einen Begriffsbestimmung ebensogut zukommen als der anderen. Das Subjekt ist daher ebensowohl als das Ansichsein, das Prädikat dagegen als das Dasein zu nehmen. Das Subjekt ohne Prädikat ist, was in der Erscheinung das Ding ohne Eigenschaften, das Ding-an-sich ist, ein leerer unbestimmter Grund; es ist so der Begriff in sich selbst, welcher erst am Prädikate eine Unterscheidung und Bestimmtheit erhält; dieses macht hiermit die Seite des Daseins des Subjekts aus. Durch diese bestimmte Allgemeinheit steht das Subjekt in Beziehung auf Äußerliches, ist für den Einfluß anderer Dinge offen und tritt dadurch in Tätigkeit gegen sie. Was da ist, tritt aus seinem Insichsein in das allgemeine Element des Zusammenhanges und der Verhältnisse, in die negativen Beziehungen und das Wechselspiel der Wirklichkeit, was eine Kontinuation des Einzelnen in andere und daher Allgemeinheit ist.

Die soeben aufgezeigte Identität, daß die Bestimmung des Subjekts ebensowohl auch dem Prädikat zukommt und umgekehrt, fällt jedoch nicht nur in unsere Betrachtung; sie ist nicht nur an sich, sondern ist auch im Urteile gesetzt, denn das Urteil ist die Beziehung beider;
die Kopula drückt aus, daß das Subjekt das Prädikat ist. Das Subjekt ist die bestimmte Bestimmtheit, und das Prädikat ist diese gesetzte Bestimmtheit desselben; das Subjekt ist nur in seinem Prädikat bestimmt, oder nur in demselben ist es Subjekt; es ist im Prädikat in sich zurückgekehrt und ist darin das Allgemeine.
- Insofern nun aber das Subjekt das Selbständige ist, so hat jene Identität das Verhältnis, daß das Prädikat nicht ein selbständiges Bestehen für sich, sondern sein Bestehen nur in dem Subjekte hat; es inhäriert diesem. Insofern hiernach das Prädikat vom Subjekte unterschieden wird, so ist es nur eine vereinzelte Bestimmtheit desselben, nur eine seiner Eigenschaften; das Subjekt selbst aber ist das Konkrete, die Totalität von mannigfaltigen Bestimmtheiten, wie das Prädikat eine enthält; es ist das Allgemeine.
- Aber andererseits ist auch das Prädikat selbständige Allgemeinheit und das Subjekt umgekehrt nur eine Bestimmung desselben.
Das Prädikat subsumiert insofern das Subjekt; die Einzelheit und Besonderheit ist nicht für sich, sondern hat ihr Wesen und ihre Substanz im Allgemeinen. Das Prädikat drückt das Subjekt in seinem Begriffe aus; das Einzelne und Besondere sind zufällige Bestimmungen an demselben; es ist deren absolute Möglichkeit. Wenn beim Subsumieren an eine äußerliche Beziehung des Subjekts und Prädikats gedacht und das Subjekt als ein Selbständiges vorgestellt wird, so bezieht sich das Subsumieren auf das oben erwähnte subjektive Urteilen, worin von der Selbständigkeit beider ausgegangen wird. Die Subsumtion ist hiernach nur die Anwendung des Allgemeinen auf ein Besonderes oder Einzelnes, das unter dasselbe nach einer unbestimmten Vorstellung als von minderer Quantität gesetzt wird.

Wenn die Identität des Subjekts und Prädikats so betrachtet worden, daß das eine Mal jenem die eine Begriffsbestimmung zukommt und diesem die andere, aber das andere Mal ebensosehr umgekehrt, so ist die Identität hiermit immer noch erst eine an sich seiende; um der selbständigen Verschiedenheit der beiden Seiten des Urteils willen hat ihre gesetzte Beziehung auch diese zwei Seiten, zunächst als verschiedene. Aber die unterschiedslose Identität macht eigentlich die wahre Beziehung des Subjekts auf das Prädikat aus.
Die Begriffsbestimmung ist wesentlich selbst Beziehung, denn sie ist ein Allgemeines; dieselben Bestimmungen also, welche das Subjekt und Prädikat hat, hat damit auch ihre Beziehung selbst. Sie ist allgemein, denn sie ist die positive Identität beider, des Subjekts und Prädikats; sie ist aber auch bestimmte, denn die Bestimmtheit des Prädikats ist die des Subjekts; sie ist ferner auch einzelne, denn in ihr sind die selbständigen Extreme als in ihrer negativen Einheit aufgehoben.
- Im Urteile aber ist diese Identität noch nicht gesetzt; die Kopula ist als die noch unbestimmte Beziehung des Seins überhaupt: A ist B; denn die Selbständigkeit der Bestimmtheiten des Begriffs oder Extreme ist im Urteile die Realität, welche der Begriff in ihm hat. Wäre das Ist der Kopula schon gesetzt als jene bestimmte und erfüllte Einheit des Subjekts und Prädikats, als ihr Begriff, so wäre es bereits der Schluß.

Diese Identität des Begriffs wieder herzustellen oder vielmehr zu setzen, ist das Ziel der Bewegung des Urteils. Was im Urteil schon vorhanden ist, ist teils die Selbständigkeit, aber auch die Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats gegeneinander, teils aber ihre jedoch abstrakte Beziehung. Das Subjekt ist das Prädikat, ist zunächst das, was das Urteil aussagt; aber da das Prädikat nicht das sein soll, was das Subjekt ist, so ist ein Widerspruch vorhanden, der sich auflösen, in ein Resultat übergehen muß. Vielmehr aber, da an und für sich Subjekt und Prädikat die Totalität des Begriffes sind und das Urteil die Realität des Begriffes ist, so ist seine Fortbewegung nur Entwicklung; es ist in ihm dasjenige schon vorhanden, was in ihm hervortritt, und die Demonstration ist insofern nur eine Monstration, eine Reflexion als Setzen desjenigen, was in den Extremen des Urteils schon vorhanden ist; aber auch dies Setzen selbst ist schon vorhanden; es ist die Beziehung der Extreme.

Das Urteil, wie es unmittelbar ist, ist es zunächst das Urteil des Daseins; unmittelbar ist sein Subjekt ein abstraktes, seiendes Einzelnes; das Prädikat eine unmittelbare Bestimmtheit oder Eigenschaft desselben, ein abstrakt Allgemeines.

Indem sich dies Qualitative des Subjekts und Prädikats aufhebt, scheint zunächst die Bestimmung des einen an dem anderen; das Urteil ist nun zweitens Urteil der Reflexion.

Dieses mehr äußerliche Zusammenfassen aber geht in die wesentliche Identität eines substantiellen, notwendigen Zusammenhangs über; so ist es drittens das Urteil der Notwendigkeit.

Viertens, indem in dieser wesentlichen Identität der Unterschied des Subjekts und Prädikats zu einer Form geworden,
so wird das Urteil subjektiv; es enthält den Gegensatz des Begriffes und seiner Realität und die Vergleichung beider;
es ist das Urteil des Begriffs.

Dieses Hervortreten des Begriffs begründet den Übergang des Urteils in den Schluß

 

>A. Das Urteil des Daseins-

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