A. Der Schluß des Daseins
1. Der Schluß, wie er unmittelbar ist, hat zu seinen Momenten die Begriffsbestimmungen als unmittelbare. Sie sind somit die abstrakten Bestimmtheiten der Form, welche noch nicht durch Vermittlung zur Konkretion gebildet, sondern nur die einzelnen Bestimmtheiten sind. Der erste Schluß ist daher der eigentlich formelle. Der Formalismus des Schließens besteht darin, bei der Bestimmung dieses ersten Schlusses stehenzubleiben. Der Begriff, in seine abstrakten Momente dirimiert, hat die Einzelheit und Allgemeinheit zu seinen Extremen, und er selbst erscheint als die zwischen ihnen stehende Besonderheit. Sie sind um ihrer Unmittelbarkeit willen als sich nur auf sich beziehende Bestimmtheiten insgesamt ein einzelner Inhalt. Die Besonderheit macht zunächst insofern die Mitte aus, als sie die beiden Momente der Einzelheit und Allgemeinheit unmittelbar in sich vereinigt. Um ihrer Bestimmtheit willen ist sie einerseits unter das Allgemeine subsumiert, andererseits ist das Einzelne, gegen welches sie Allgemeinheit hat, unter sie subsumiert. Diese Konkretion ist aber zunächst nur eine Zweiseitigkeit; um der Unmittelbarkeit willen, in der der Medius Terminus in dem unmittelbaren Schlusse ist, ist er als einfache Bestimmtheit, und die Vermittlung, die er ausmacht, noch nicht gesetzt. Die dialektische Bewegung des Schlusses des Daseins besteht nun darin, daß die Vermittlung, die den Schluß allein ausmacht, an seinen Momenten gesetzt werde.
|