Erster Abschnitt: Die Subjektivität
Der Begriff ist zuerst der formelle, der Begriff im Anfang oder der als unmittelbarer ist. - In der unmittelbaren Einheit ist sein Unterschied oder Gesetztsein zuerst zunächst selbst einfach und nur ein Schein, so daß die Momente des Unterschiedes unmittelbar die Totalität des Begriffes sind und nur der Begriff als solcher sind.
Zweitens aber, weil er die absolute Negativität ist, so dirimiert er sich und setzt sich als das Negative oder als das Andere seiner selbst; und zwar, weil er erst der unmittelbare ist, hat dies Setzen oder Unterscheiden die Bestimmung, daß die Momente gleichgültig gegeneinander und jedes für sich wird; seine Einheit ist in dieser Teilung nur noch äußere Beziehung. So als Beziehung seiner als selbständig und gleichgültig gesetzten Momente ist er das Urteil.
Drittens, das Urteil enthält wohl die Einheit des in seine selbständigen Momente verlorenen Begriffs, aber sie ist nicht gesetzt. Sie wird dies durch die dialektische Bewegung des Urteils, das hierdurch der Schluß geworden ist, zum vollständig gesetzten Begriff, indem im Schluß ebensowohl die Momente desselben als selbständige Extreme wie auch deren vermittelnde Einheit gesetzt ist.
Indem aber unmittelbar diese Einheit selbst als die vereinigende Mitte und die Momente als selbständige Extreme zunächst einander gegenüberstehen, so hebt dies widersprechende Verhältnis, das im formalen Schlusse stattfindet, sich auf, und die Vollständigkeit des Begriffs geht in die Einheit der Totalität über, die Subjektivität des Begriffes in seine Objektivität.
|