C. Der absolute Mechanismus
a. Das Zentrum
Die leere Mannigfaltigkeit des Objekts ist nun erstens in die objektive Einzelheit, in den einfachen selbstbestimmenden Mittelpunkt gesammelt. Insofern zweitens das Objekt als unmittelbare Totalität seine Gleichgültigkeit gegen die Bestimmtheit behält, so ist diese an ihm auch als unwesentliche oder als ein Außereinander von vielen Objekten vorhanden. Die erstere, die wesentliche Bestimmtheit macht dagegen die reelle Mitte zwischen den vielen mechanisch aufeinander wirkenden Objekten aus, durch welche sie an und für sich zusammengeschlossen sind, und ist deren objektive Allgemeinheit. Die Allgemeinheit zeigte sich zuerst im Verhältnisse der Mitteilung als eine nur durchs Setzen vorhandene; als objektive aber ist sie das durchdringende, immanente Wesen der Objekte.
In der materiellen Welt ist es der Zentralkörper, der die Gattung, aber individuelle Allgemeinheit der einzelnen Objekte und ihres mechanischen Prozesses ist. Die unwesentlichen einzelnen Körper verhalten sich stoßend und drückend zueinander; solches Verhältnis findet nicht zwischen dem Zentralkörper und den Objekten statt, deren Wesen er ist; denn ihre Äußerlichkeit macht nicht mehr ihre Grundbestimmung aus. Ihre Identität mit ihm ist also vielmehr die Ruhe, nämlich das Sein in ihrem Zentrum; diese Einheit ist ihr an und für sich seiender Begriff. Sie bleibt jedoch nur ein Sollen, da die zugleich noch gesetzte Äußerlichkeit der Objekte jener Einheit nicht entspricht. Das Streben, das sie daher nach dem Zentrum haben, ist ihre absolute, nicht durch Mitteilung gesetzte Allgemeinheit; sie macht die wahre, selbst konkrete, nicht von außen gesetzte Ruhe aus, in welche der Prozeß der Unselbständigkeit zurückgehen muß. - Es ist deswegen eine leere Abstraktion, wenn in der Mechanik angenommen wird, daß ein in Bewegung gesetzter Körper überhaupt sich in gerader Linie ins Unendliche fortbewegen würde, wenn er nicht durch äußerlichen Widerstand seine Bewegung verlöre. Die Reibung, oder welche Form der Widerstand sonst hat, ist nur die Erscheinung der Zentralität; diese ist es, welche ihn absolut zu sich zurückbringt; denn das, woran sich der bewegte Körper reibt, hat allein die Kraft eines Widerstands durch sein Einssein mit dem Zentrum. - Im Geistigen nimmt das Zentrum und das Einssein mit demselben höhere Formen an; aber die Einheit des Begriffs und deren Realität, welche hier zunächst mechanische Zentralität ist, muß auch dort die Grundbestimmung ausmachen.
Der Zentralkörper hat insofern aufgehört, ein bloßes Objekt zu sein, da an diesem die Bestimmtheit ein Unwesentliches ist; denn er hat nicht mehr nur das Ansich-, sondern auch das Fürsichsein der objektiven Totalität. Er kann deswegen als ein Individuum angesehen werden. Seine Bestimmtheit ist wesentlich von einer bloßen Ordnung oder Arrangement und äußerlichem Zusammenhang von Teilen verschieden; sie ist als an und für sich seiende Bestimmtheit eine immanente Form, selbstbestimmendes Prinzip, welchem die Objekte inhärieren und wodurch sie zu einem wahrhaften Eins verbunden sind.
Dieses Zentralindividuum ist aber so nur erst Mitte, welche noch keine wahrhaften Extreme hat; als negative Einheit des totalen Begriffs dirimiert es sich aber in solche. Oder die vorhin unselbständigen, sich äußerlichen Objekte werden durch den Rückgang des Begriffs gleichfalls zu Individuen bestimmt; die Identität des Zentralkörpers mit sich, die noch ein Streben ist, ist mit Äußerlichkeit behaftet, welcher, da sie in seine objektive Einzelheit aufgenommen ist, diese mitgeteilt ist. Durch diese eigene Zentralität sind sie, außer jenem ersten Zentrum gestellt, selbst Zentra für die unselbständigen Objekte. Diese zweiten Zentra und die unselbständigen Objekte sind durch jene absolute Mitte zusammengeschlossen.
Die relativen Zentralindividuen machen aber auch selbst die Mitte eines zweiten Schlusses aus, welche einerseits unter ein höheres Extrem, die objektive Allgemeinheit und Macht des absoluten Zentrums, subsumiert ist, auf der andern Seite die unselbständigen Objekte unter sich subsumiert, deren oberflächliche oder formale Vereinzelung von ihr getragen werden. - Auch diese Unselbständigen sind die Mitte eines dritten, des formalen Schlusses, indem sie das Band zwischen der absoluten und der relativen Zentralindividualität insofern sind, als die letztere in ihnen ihre Äußerlichkeit hat, durch welche die Beziehung auf sich zugleich ein Streben nach einem absoluten Mittelpunkt ist. Die formalen Objekte haben zu ihrem Wesen die identische Schwere ihres unmittelbaren Zentralkörpers, dem sie als ihrem Subjekte und Extreme der Einzelheit inhärieren; durch die Äußerlichkeit, welche sie ausmachen, ist er unter den absoluten Zentralkörper subsumiert; sie sind also die formale Mitte der Besonderheit. - Das absolute Individuum aber ist die objektiv allgemeine Mitte, welche das Insichsein des relativen Individuums und seine Äußerlichkeit zusammenschließt und festhält. - So sind auch die Regierung, die Bürgerindividuen und die Bedürfnisse oder das äußerliche Leben der Einzelnen drei Termini, deren jeder die Mitte der zwei anderen ist. Die Regierung ist das absolute Zentrum, worin das Extrem der Einzelnen mit ihrem äußerlichen Bestehen zusammengeschlossen wird; ebenso sind die Einzelnen Mitte, welche jenes allgemeine Individuum zur äußerlichen Existenz betätigen und ihr sittliches Wesen in das Extrem der Wirklichkeit übersetzen. Der dritte Schluß ist der formale, der Schluß des Scheins, daß die Einzelnen durch ihre Bedürfnisse und das äußerliche Dasein an diese allgemeine absolute Individualität geknüpft sind, - ein Schluß, der als der bloß subjektive in die anderen übergeht und in ihnen seine Wahrheit hat.
Diese Totalität, deren Momente selbst die vollständigen Verhältnisse des Begriffes, die Schlüsse, sind, worin jedes der drei unterschiedenen Objekte die Bestimmung der Mitte und der Extreme durchläuft, macht den freien Mechanismus aus. In ihm haben die unterschiedenen Objekte die objektive Allgemeinheit, die durchdringende, in der Besonderung sich identisch erhaltende Schwere zu ihrer Grundbestimmung Die Beziehungen von Druck, Stoß, Anziehen und dergleichen sowie Aggregierungen oder Vermischungen gehören dem Verhältnisse der Äußerlichkeit an, die den dritten der zusammengestellten Schlüsse begründet. Die Ordnung, welches die bloß äußerliche Bestimmtheit der Objekte ist, ist in die immanente und objektive Bestimmung übergegangen; diese ist das Gesetz.
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