a. Der kategorische Schluß
1. Der kategorische Schluß hat das kategorische Urteil zu einer oder zu seinen beiden Prämissen. - Es wird hier mit diesem Schlusse wie mit dem Urteil die bestimmtere Bedeutung verbunden, daß die Mitte desselben die objektive Allgemeinheit ist. Oberflächlicherweise wird auch der kategorische Schluß für nicht mehr genommen als für einen bloßen Schluß der Inhärenz.
Der kategorische Schluß ist nach seiner gehaltvollen Bedeutung der erste Schluß der Notwendigkeit, worin ein Subjekt mit einem Prädikat durch seine Substanz zusammengeschlossen ist. Die Substanz aber, in die Sphäre des Begriffs erhoben, ist das Allgemeine, gesetzt, so an und für sich zu sein, daß sie nicht wie in ihrem eigentümlichen Verhältnisse die Akzidentalität, sondern die Begriffsbestimmung zur Form, zur Weise ihres Seins hat. Ihre Unterschiede sind daher die Extreme des Schlusses und bestimmt die Allgemeinheit und Einzelheit. Jene ist gegen die Gattung, wie die Mitte näher bestimmt ist, abstrakte Allgemeinheit oder allgemeine Bestimmtheit, - die Akzidentalität der Substanz in die einfache Bestimmtheit, die aber ihr wesentlicher Unterschied, die spezifische Differenz ist, zusammengefaßt. - Die Einzelheit aber ist das Wirkliche, an sich die konkrete Einheit der Gattung und der Bestimmtheit, hier aber als im unmittelbaren Schlusse zunächst unmittelbare Einzelheit, die in die Form für sich seienden Bestehens zusammengefaßte Akzidentalität. - Die Beziehung dieses Extrems auf die Mitte macht ein kategorisches Urteil aus; insofern aber auch das andere Extrem nach der angegebenen Bestimmung die spezifische Differenz der Gattung oder ihr bestimmtes Prinzip ausdrückt, so ist auch diese andere Prämisse kategorisch.
2. Dieser Schluß steht zunächst als erster, somit unmittelbarer Schluß der Notwendigkeit unter dem Schema des ersten formalen Schlusses E - B - A. Da aber die Mitte die wesentliche Natur des Einzelnen, nicht irgendeine der Bestimmtheiten oder Eigenschaften desselben ist und ebenso das Extrem der Allgemeinheit nicht irgendein abstraktes Allgemeines, auch wieder nur eine einzelne Qualität, sondern die allgemeine Bestimmtheit, das Spezifische des Unterschiedes der Gattung ist, so fällt die Zufälligkeit weg, daß das Subjekt nur durch irgendeinen Medius Terminus mit irgendeiner Qualität zusammengeschlossen wäre. - Indem somit auch die Beziehungen der Extreme auf die Mitte nicht diejenige äußerliche Unmittelbarkeit haben wie im Schlusse des Daseins, so tritt die Forderung des Beweises nicht in dem Sinne ein, der dort stattfand und zum unendlichen Progresse führte.
Dieser Schluß setzt ferner nicht, wie ein Schluß der Reflexion, für seine Prämissen seinen Schlußsatz voraus. Die Termini stehen nach dem substantiellen Inhalt in identischer, als an und für sich seiender Beziehung aufeinander; es ist ein die drei Terminos durchlaufendes Wesen vorhanden, an welchem die Bestimmungen der Einzelheit, Besonderheit und Allgemeinheit nur formelle Momente sind.
Der kategorische Schluß ist daher insofern nicht mehr subjektiv; in jener Identität fängt die Objektivität an; die Mitte ist die inhaltsvolle Identität ihrer Extreme, welche in derselben nach ihrer Selbständigkeit enthalten sind, denn ihre Selbständigkeit ist jene substantielle Allgemeinheit, die Gattung. Das Subjektive des Schlusses besteht in dem gleichgültigen Bestehen der Extreme gegen den Begriff oder die Mitte.
3. Es ist aber noch an diesem Schlusse dies subjektiv, daß jene Identität noch als die substantielle oder als Inhalt, noch nicht zugleich als Identität der Form ist. Daher ist die Identität des Begriffes noch inneres Band, somit als Beziehung noch Notwendigkeit; die Allgemeinheit der Mitte ist gediegene, positive Identität, nicht ebensosehr als Negativität ihrer Extreme.
Näher ist die Unmittelbarkeit dieses Schlusses, welche noch nicht als das, was sie an sich ist, gesetzt ist, so vorhanden. Das eigentlich Unmittelbare des Schlusses ist das Einzelne. Dies ist unter seine Gattung als Mitte subsumiert; aber unter derselben stehen noch andere, unbestimmt viele Einzelne; es ist daher zufällig, daß nur dieses Einzelne darunter als subsumiert gesetzt ist. - Diese Zufälligkeit gehört aber ferner nicht bloß der äußeren Reflexion an, die das im Schlusse gesetzte Einzelne durch die Vergleichung mit anderen zufällig findet; vielmehr darin, daß es selbst auf die Mitte als seine objektive Allgemeinheit bezogen ist, ist es als zufällig, als eine subjektive Wirklichkeit gesetzt. Auf der andern Seite, indem das Subjekt ein unmittelbares Einzelnes ist, enthält es Bestimmungen, welche nicht in der Mitte als der allgemeinen Natur enthalten sind; es hat somit auch eine dagegen gleichgültige, für sich bestimmte Existenz, die von eigentümlichem Inhalt ist. Damit hat auch umgekehrt dieser andere Terminus eine gleichgültige Unmittelbarkeit und verschiedene Existenz von jenem. - Dasselbe Verhältnis findet auch zwischen der Mitte und dem anderen Extreme statt denn dies hat gleichfalls die Bestimmung der Unmittelbarkeit, somit eines zufälligen Seins gegen seine Mitte.
Was hiermit im kategorischen Schlusse gesetzt ist, sind einerseits Extreme in solchem Verhältnis zur Mitte, daß sie an sich objektive Allgemeinheit oder selbständige Natur haben und zugleich als Unmittelbare sind, also gegeneinander gleichgültige Wirklichkeiten. Andererseits aber sind sie ebensosehr als zufällige oder ihre Unmittelbarkeit als aufgehoben in ihrer Identität bestimmt. Diese aber ist um jener Selbständigkeit und Totalität der Wirklichkeit willen nur die formelle, innere; hierdurch hat der Schluß der Notwendigkeit sich zum hypothetischen bestimmt.
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