D. Das Urteil des Begriffs
Urteile des Daseins fällen zu wissen: "Die Rose ist rot", "der Schnee ist weiß" usf., wird schwerlich dafür gelten, daß es große Urteilskraft zeige. Die Urteile der Reflexion sind mehr Sätze; in dem Urteile der Notwendigkeit ist der Gegenstand zwar in seiner objektiven Allgemeinheit, aber erst im jetzt zu betrachtenden Urteil ist seine Beziehung auf den Begriff vorhanden. Dieser ist darin zugrunde gelegt und, da er in Beziehung auf den Gegenstand ist, als ein Sollen, dem die Realität angemessen sein kann oder auch nicht. - Solches Urteil enthält daher erst eine wahrhafte Beurteilung; die Prädikate gut, schlecht, wahr, schön, richtig usf. drücken aus, daß die Sache an ihrem allgemeinen Begriffe als dem schlechthin vorausgesetzten Sollen gemessen und in Übereinstimmung mit demselben ist oder nicht.
Man hat das Urteil des Begriffs Urteil der Modalität genannt und sieht es dafür an, daß es die Form enthalte, wie die Beziehung des Subjekts und Prädikats sich in einem äußerlichen Verstande verhalte, und daß es den Wert der Kopula nur in Beziehung auf das Denken angehe. Das problematische Urteil bestehe hiernach darin, wenn man das Bejahen oder Verneinen als beliebig oder als möglich, das assertorische, wenn man es als wahr, d. h. wirklich, und das apodiktische, wenn man es als notwendig annehme. - Man sieht leicht, warum es so naheliegt, bei diesem Urteil aus dem Urteile selbst herauszutreten und seine Bestimmung als etwas bloß Subjektives zu betrachten. Es ist hier nämlich der Begriff, das Subjektive, welches am Urteil wieder hervortritt und sich zu einer unmittelbaren Wirklichkeit verhält. Allein dies Subjektive ist nicht mit der äußerlichen Reflexion zu verwechseln, die freilich auch etwas Subjektives ist, aber in anderem Sinne als der Begriff selbst; dieser, der aus dem disjunktiven Urteil wieder hervortritt, ist vielmehr das Gegenteil einer bloßen Art und Weise. Die früheren Urteile sind in diesem Sinne nur ein Subjektives, denn sie beruhen auf einer Abstraktion und Einseitigkeit, in der der Begriff verloren ist. Das Urteil des Begriffs ist vielmehr das objektive und die Wahrheit gegen sie, eben weil ihm der Begriff, aber nicht in äußerer Reflexion oder in Beziehung auf ein subjektives, d. h. zufälliges Denken, in seiner Bestimmtheit als Begriff zugrunde liegt.
Im disjunktiven Urteile war der Begriff als Identität der allgemeinen Natur mit ihrer Besonderung gesetzt; hiermit hatte sich das Verhältnis des Urteils aufgehoben. Dieses Konkrete der Allgemeinheit und der Besonderung ist zunächst einfaches Resultat; es hat sich nun weiter zur Totalität auszubilden, indem die Momente, die es enthält, darin zunächst untergegangen [sind] und noch nicht in bestimmter Selbständigkeit einander gegenüberstehen. - Der Mangel des Resultats kann bestimmter auch so ausgedrückt werden, daß im disjunktiven Urteile die objektive Allgemeinheit zwar in ihrer Besonderung vollkommen geworden ist, daß aber die negative Einheit der letzteren nur in jene zurückgeht und noch nicht zum Dritten, zur Einzelheit, sich bestimmt hat. - Insofern aber das Resultat selbst die negative Einheit ist, so ist es zwar schon diese Einzelheit; aber so ist es nur diese eine Bestimmtheit, die nun ihre Negativität zu setzen, sich in die Extreme zu dirimieren und auf diese Weise vollends zum Schlusse zu entwickeln hat.
Die nächste Diremtion dieser Einheit ist das Urteil, in welchem sie das eine Mal als Subjekt, als ein unmittelbar Einzelnes, und dann als Prädikat, als bestimmte Beziehung ihrer Momente gesetzt ist.
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